Was ist los in unseren Verbänden? Sebastian Schmidt im großen Interview (Teil 1)
Es heißt, die Angelverbände sind das Sprachrohr der Angler in Deutschland. Leider empfinden das nicht alle Angler in Deutschland so. Gerade in den alten Bundesländern entsteht mancherorts der Eindruck, dass über die Meinung der Angler hinweg entschieden wird. So scheint es zumindest, wenn man die jüngsten Diskussionen, Meinungsumfragen und Abstimmungen verfolgt.
Wir wollten Klarheit und haben für euch bei einem nachgefragt, der wissen sollte, was wirklich los ist in unseren Verbänden. Sebastian Schmidt ist Vorsitzender des DKAC-MV, der im Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern organisiert ist. Im ersten Teil erläutert uns Sebastian welche Organisationsstrukturen es für Angler in Deutschland gibt und auf welchen Ebenen Entscheidungen bewirkt werden können. Natürlich wollten wir auch wissen, wie wir uns sicher sein können, dass von unseren Verbänden wirklich die Meinung von uns Anglern vertreten wird, wofür wir als Beispiel die Nachtangel-Diskussion in Ba-Wü heranziehen. Seid gespannt, es gibt viel zu erfahren!
Carpzilla: Hallo Sebastian, schön, dass Du Dich bereit erklärt hast, uns ein paar Fragen zum Verbandsgefüge in Deutschland zu beantworten. Kannst Du uns zunächst grundsätzlich kurz erklären, welche Organisationsebenen es für Angler in Deutschland gibt? Ganz unten steht sicherlich der einzelne Angler, darüber die Angelvereine, wie geht es dann weiter nach oben?
Sebastian Schmidt: Hallo Volker, selbstverständlich gern. Die Organisationsstruktur ist in Deutschland nicht einheitlich. Das macht die Sache für die Angler leider sehr unübersichtlich. Mancherorts sind die Angelvereine in regionalen Verbänden zusammengeschlossen. In Brandenburg sind das beispielsweise Kreisverbände, in Bayern wiederum Bezirksverbände. In manchen Bundesländern gibt es derartige Regionalverbände überhaupt nicht. Wo es sie gibt, bilden sie alle zusammen den Landesverband. Ansonsten sind die Ortsvereine selbst im Landesverband zusammengeschlossen. Mecklenburg-Vorpommern vereinigt beides. Hier organisieren sich im Landesverband sowohl Kreisverbände als auch kreisfreie Vereine. Das ist natürlich für die Angler sehr unübersichtlich. Um die Sache dann noch verwirrender zu machen, haben einige Länder auch mehrere Landesverbände – in BaWü sind es derer vier. Bundesweit sind die Verbände mit Ausnahme der bayrischen Landesfischereiverbandes im neuen DAFV organisiert.
CZ: Auf welcher dieser Ebenen werden nun konkrete Entscheidungen gefällt, die uns Angler direkt am Wasser betreffen - z.B. Nachtangelverbote, generelles Verbot von Elektromotoren, Abtretung von Angelzonen etc?
Schmidt: Auch das lässt sich nicht pauschal sagen. Grundsätzlich ist es aber so, dass die wichtigsten Regelungen nicht von Verbänden oder Vereinen getroffen werden, sondern von staatlichen Stellen. Fischreigesetzte- und ordnungen oder Wassergesetze sind hier zuerst zu nennen. Die meiste Musik spielt hier sicher auf Landesebene (in Bayern auch auf Bezirksebene, in Sachen Tier- und Naturschutzrecht auch Bundesebene). Insofern kommt den Landesverbänden als Spitzenverbände dieser Ebene eine große Bedeutung zu. Es ist wichtig, dass sie hier eine gute Rolle spielen und für uns Angler möglichst liberale Regelungen erwirken. In den Gesetzgebungsverfahren der Landtage werden diese Spitzenverbände angehört und ihre Stellungnahmen auch berücksichtigt. Ähnlich ist es beim Erlass von Verordnungen durch Ministerien oder Behörden. Diese Regelungen sind deshalb so wichtig, weil sie den rechtlichen Rahmen vorgeben, in dem sich Vereine und Verbände zu bewegen haben. Diese könne bei Bedarf zwar restriktivere Regelungen treffen, allerdings keine liberaleren. Schreibt eine Landesfischreiordnung etwa den Gebrauch von maximal drei Handangeln vor, kann ein Verein hiervon zwar abweichend nur zwei erlauben, niemals aber vier oder fünf. Ähnlich ist es mit Nachtangel- oder Motorenverboten.
CZ: Wie können die Verbandsmitglieder, also die Angler wie ich und Du sicher sein, dass der Verband die Meinung und Forderungen vertritt, die sich die Mehrheit der Angler auch wünschen?
Schmidt: Vereine und Verbände sind demokratisch organisiert. Ihre Vertreter sollten eigentlich immer die Interessen ihrer Mitglieder vertreten. Andernfalls steht es den Mitgliedern frei, ihre Vertreter abzuwählen und sie durch andere zu ersetzen. So einfach ist das.
Das setzt natürlich zwei Dinge voraus. Zum einen das eigene Engagement in Vereinen und Verbänden. Es wird zu viel geschimpft und zu wenig selbst gehandelt. Die vielfach kritisierten vergreisten Vorstände kommen nicht immer daher, dass ältere Sportfreunde ihre Stühle nicht räumen wollen, sondern dass es die jüngeren nicht machen wollen. Insofern kann ich jeden nur ermuntern, sich auch mal für die Vorstandswahl aufstellen zu lassen. Die Gründung eines eigenen DKAC wäre vielleicht auch eine Maßnahme.
Ein ganz wesentlicher Punkt ist jedoch die Herstellung von Transparenz. Ich denke da nur an die Positionierung des LFV Baden-Württemberg zur Aufhebung des Nachtangelverbotes vor einigen Jahren. Bei etwas mehr Transparenz und besserer Information der Mitglieder, hätte der Verband möglicherweise nicht den Mut gehabt, die Aufhebung des Nachtangelverbotes in BaWü im Namen seiner Mitglieder ganz „entschieden abzulehnen“. Ich denke nämlich nicht, dass man da dem Willen seiner Mitglieder Rechnung getragen hat. Über solche Dinge müssen die Mitglieder informiert werden, um sich ein Bild von den Leuten zu machen, denen sie ihre Stimme gegeben haben.
CZ: Gut, dass Du es ansprichst. Im Jahre 2014 wurden die Angler in Baden-Württemberg über eine Online-Umfrage des VFG-BaWü (einem der anderen Landesverbände) darüber befragt, ob sie in Zukunft nachts angeln wollen oder nicht? Über 40000 Stimmen wurden gezählt. Über 90 % waren für die Abschaffung des Verbotes. Plötzlich bemerkte der Verband, dass die Umfrage technisch nicht gegen mehrfache Stimmabgaben gesichert war. In der Folge bezweifelte der Verband das Ergebnis und verschickte über das Verbandsheft Stimmzettel. Das Problem, nicht jedes Mitglied bekommt das Verbandsheft? Als Angler kann man sich durch solche Methoden schnell übergangen fühlen, besonders wenn zuvor das Umfrageergebnis so deutlich ausfiel und die Beteiligung im Vergleich zu anderen, weniger bewegenden Umfragen deutlich höher ausfiel. Hast Du für die Vorgehensweise des VFG BaWü eine Erklärung?
Schmidt: Ich denke die ganze Angelegenheit wurde vom VFG einfach nur schlecht kommuniziert. Als Hintergrund muss man wissen, dass das Nachtangelverbot in einer Verordnung des Umweltministeriums geregelt ist. Will der VFG es beseitigen, muss er gegenüber dem Ministerium eine entsprechende Initiative starten. Natürlich ist es da für einen Spitzenverband sinnvoll, eine belastbare Mitgliederbefragung im Rücken zu haben. Dass eine Onlineumfrage wo quasi jedermann – sogar mehrfach – abstimmen kann, dem nicht gerecht wird, ist eigentlich klar. Diese Onlineumfrage konnte also nie mehr als eine Tendenzabfrage sein. Das hat der VFG versäumt zu kommunizieren. Als man anschließend eine Abstimmung mittels Stimmzettel initiierte, enstand bei vielen Anglern der Eindruck ,man nähme die Onlineumfrage nicht ernst. Das lag nicht zuletzt daran, dass die Angler in BaWü nach dem Auftritt des LFV seiner Zeit, ein gewisses Misstrauen gegen ihre Landesverbände hegen. Dieses Misstrauen halte ich jedoch gegenüber der Abstimmung des VFG für unangebracht. Hätte man die Onlineumfrage nicht ernst genommen, würde man diese Abstimmung mittels Stimmzettel nicht durchführen. So schätze ich die Sache zumindest ein.
Dass nicht jedes Mitglied das Verbandsheft bekommt, ist sehr bedauerlich. In solchen Situationen merkt man ja, wie wichtig sowas sein kann. Dieses Problem haben wir in MV leider auch. Das liegt aber nicht am Landesverband, sondern an der fehlenden Übermittlung der Kontaktdaten durch die Vereine. Insofern ist es sicherlich sinnvoll, wenn sich jedes Mitglied, dass diese Zeitschrift bekommen sollte, aber nicht bekommt, an den entsprechenden Landesverband wendet.
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