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Site-News / 04.06.2024

Zeltverbot am Lac du Salagou

Am Lac du Salagou, einem der unter Karpfenanglern beliebtesten Stauseen Frankreichs mit Fischen von weit über 30kg, scheint ein Bivvy- und Zeltverbot verhängt worden zu sein. So hat es der Instagram-Account @salagoucarpe am 02.06.2024 in einem Post bekanntgegeben. Auch in der „Reglementation“, also den Vorschriften zum Nachtangeln auf Karpfen am Lac du Salagou, steht es so.
Wie wir von verschiedenen Anglern gehört haben, besteht das Zeltverbot wohl schon eine ganze Weile. Laut Kommentaren des Salagou Instagram-Profils sogar schon immer. Und das bezogen auf jede Art von Angelzelt – egal ob Bivvy, Brolly oder Schirmzelt. Es scheint in der Vergangenheit also nur geduldet worden zu sein. Zwei Mitarbeiterinnen der Patrouille sollen mit Pferden an den Ufern des Salagou unterwegs sein und die Angler darauf hinweisen, dass sie ihre Zelte tagsüber abbauen müssen. Das Nutzen eines Angelzeltes als Wetterschutz in der Nacht lässt man demnach aktuell zumindest noch unbestraft durchgehen.
Wir möchten an dieser Stelle auch an einen Facebook-Post des „Verband des Departements Hérault für Angeln und den Schutz der aquatischen Umwelt“ vor etwa einem Jahr erinnern. In diesem Post wird auf die Missachtung vieler Regelungen eingegangen und an einige Grundregeln noch einmal erinnert. Sollten diese Regeln weiterhin verletzt werden, so fordern die Anwohner des Lac du Salagou das Nachtangelverbot. Wir als Angler stehen in der Verantwortung die Ufer der von uns beangelten Gewässer zu schützen, sauber zu halten und verantwortungsvoll mit ihnen umzugehen. Denn nur so können wir unsere Passion an einzigartigen Seen, wie dem Salagou, weiterhin friedlich ausleben. Sich an die geltenden Regeln zu halten gehört ebenso dazu. Das sollten wir immer im Hinterkopf behalten.
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Die Vorschriften zum Angeln am Lac du Salagou aus dem Französischen ins Deutsche übersetzt: 

  • Zelten ist verboten.
  • Das Nachtangeln auf Karpfen ist nur vom 1. Januar bis zum 21. April und vom 1. Juni bis zum 31. Dezember auf dem gesamten See erlaubt.
  • Zwei Teile des Sees sind vom 1. Januar bis Donnerstag, den 21. April und vom 1. Juni bis zum 31. Dezember als temporäre Reservate ausgewiesen: Die Anse des Vailhés und Der Strand von Clermont L'hérault.
  • Ein Teil des Sees wird unter Dauerschutz gestellt (der Schilfgürtel von Octon).
  • Das Auslegen der Montagen ist bis zu einer Entfernung von 80 m erlaubt (Markierung erforderlich).
  • Das Angeln mit Booten ist reglementiert: Nur der Elektromotor ist erlaubt.
  • Kein gefangener Karpfen darf in Gefangenschaft gehalten oder transportiert werden.
  • Feuer ist verboten. 
Die Missachtung führt zu einer strengeren Regulierung sämtlicher Aktivitäten.
Denkt daran, eure eigenen Ausscheidungen zu vergraben, um die Sauberkeit des Ortes zu gewährleisten.

Quelle: https://www.salagoucarpe.com/reglement
Campervan am Lac du Salagou.
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