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Carpzilla-News / 25.03.2014

Gehen WIR es an! Der Leitfaden zum Entnahmefenster ist da!

Es gibt heiße Neuigkeiten zum Thema Entnahmefenster! Derzeit wird das Thema Entnahmefenster und damit verbundene Entnahmemaße unter Anglern, Vereinen und Verbänden heiß diskutiert. Doch es bestehen auch viele Unsicherheiten, unter welchen Vorraussetzungen Vereine Zwischenmaße für eine sinnvolle Entnahme einführen dürfen. Der fortschrittliche Landessportfischerverband in Niedersachsen hat aus diesem Grund einen Leitfaden erstellt, der auf Stellungnahmen von Fachbehörden, zuständigen Ministerien, dem Niedersächsischen Verband, Wissenschaftlern und Juristen beruht und auf den auch das größte deutsche Angelmagazin Fisch und Fang in der aktuellen Ausgabe 04/2014 verweist.

Nach einer "Checkliste" sind die Vorraussetzungen für die Einführung eines Entnahmefensters zum Schutze seltener, kapitaler Laichfische folgende:

  • Die schützenswerte Zielfischart(en) gehört zum natürlichen Artenspektrum und reproduziert sich selbst. 
    Das bedeutet, es muss nachgewiesen werden können, dass die zu schützenden großen Laichfische wirklich Nachwuchs produzieren. Wie schaffen Vereine einen solchen Nachweis? Sprecht im Verein mit Stipp-, Feeder oder Friedfischanglern, ob diese hin und wieder z.B. kleine Karpfen, Schleien oder Zander fangen. Falls dies der Fall ist, sollten alle Vereinsmitglieder dazu angehalten werden, solche Fänge z.B. durch ein Handyfoto vor dem Zurücksetzen (sofern untermaßig) schonend zu dokumentieren und an den Vorstand weiter zu reichen. 

     
  • Die Entscheidung für ein Entnahmefenster kann nachvollziehbar hergeleitet werden.
    Hierfür können Fangstatistiken, Probebefischungen oder regelmäßige Hegefischen herangezogen werden. Hier muss das Augenmerk darauf gelegt werden, wie häufig kapitale Fische ins Netz gehen. Tauchen nur sehr selten z.B. kapitale Hechte, Zander Karpfen oder Schleien in den Fangbüchern oder Fangstatistiken des Vereins auf, liegt es auf der Hand, dass der Schutz großer Fische für die natürliche Reproduktion der jeweiligen Art sehr wichtig ist.

     
  • Das individuelle Höchstmaß und Mindestmaß kann fachlich begründet werden.
     
  • Die Mindestmaße sind seit Jahrzehnten fester Bestandteil unseres Fischereigesetzes. Ab welcher Größe ein großer Fisch zu schützen ist, kann anhand von wissenschaftlichen Daten über Reproduktionsraten im Verhältnis von Länge zu Körpergewicht bestimmt werden.
    Das heißt z.B.: eine Hechtdame ab 90 cm aufwärts legt aufgrund ihrer Größe nicht nur mehr Eier als ein z.B. 65 cm langes Exemplar, sondern der Nachwuchs solcher großen Fische verfügt auch über eine bessere Genetik und ist wiederstandsfähiger. Das bedeutet: Die Überlebensrate ist deutlich höher.
    Siehe hierzu auch:
    http://www.carpzilla.de/news/carpzilla-news/catch-and-release-hat-zukunft-3176.html
    
http://www.n-tv.de/wissen/Angelirrtum-entlarvt-article11921741.html

     
  • Die Maßnahme gilt für den überwiegenden Teil des Gewässers bzw. der Pachtstrecke.
    Klar: Wenn schon Entnahmemaße dann nicht nur für die flache Laichbucht des Gewässers, sondern für das ganze Gewässer.

     
  • Die Entscheidungsgrundlagen werden dokumentiert.
     
  • Die Maßnahme wird in geeigneter Weise evaluiert und dokumentiert (detailierte Fangstatistiken inkl. der zurückgesetzten Fische, Probebefischungen, Hegefischen, etc.)

    Wie schon aus Punkt zwei hervorgeht, ist es wichtig, dass Vereine ihre Entscheidung zur Einführung von Entnahmemaßen anhand von Fotos oder Fanglisten dokumentieren und diese archivieren. Das ist die Grundlage Kritikern sofort den Wind aus den Segeln nehmen zu können.

Wir beziehen uns bei der Aufführung der Checklisten-Punkte (fett hervorgehoben) auf die Veröffentlichung der Fisch und Fang in der Ausgabe 04/2014 und auf das vorbildliche Engagement des Niedersächsischen Landessportfischerverbands:

www.lsfv-nds.de

Hier geht es zur Position des LSFV Niedersachsen:

http://www.lsfv-nds.de/index.php?option=com_content&view=article&id=168:entnahmefenster&catid=13:aktuelles&Itemid=129

Hier geht es zur erarbeiteten Checkliste für die Einführung von Entnahmemaßen des LSFV-Niedersachen:

http://www.lsfv-nds.de/images/downloads/vereinshilfen/LSFV_Position_Entnahmefenster_online.pdf

Mit diesem Beitrag möchten wir alle verantwortungsbewussten Angler in Deutschland auffordern, sich in ihrem Verein zu engagieren!
 Macht euch in eurem Verein für dieses Thema stark und betreibt vernünftige und fundierte Aufklärungsarbeit. Veränderungen können oft nur über eine starke Basis erreicht werden. Die Basis sind wir Angler, die sich aktiv in ihren Vereinen engagieren und dadurch erst Veränderungen anstoßen können. Diese haben wiederum Vorbildcharakter für andere Vereine. Es ist ein Irrglaube darauf zu vertrauen, dass ausschließlich Berichterstattungen in den Medien Fortschritte auf Verbandsebene bewirken. Wir von Carpzilla wollen euch unterstützen, indem wir über eure Arbeit an der Basis berichten und euch regelmäßig über Neuigkeiten und Teilerfolge informieren. Haltet uns also gerne auf dem Laufenden. Wir sehen die hier vorgelegte Checkliste zur Einführung von Entnahmemaßen als riesengroße Chance für uns alle. Wir Angler brauchen endlich eine Lobby in Deutschland!

Eine mächtige Flamme entsteht aus einem winzigen Funken! Gehen wir es an...

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