Szene-News
|
17.04.2020
Natura2000: Diese Einschränkungen erwarten euch in Sachsen-Anhalt
Seit dem 01.01.2019 gilt nun die die Landesverordnung zur Schutzzonenregelung der Natura2000-Gebiete im Land Sachsen-Anhalt. Wir berichteten in einer früheren Recherche bereits ausführlich über mögliche Einschränkungen für uns Angler. Welche Maßnahmen mit diesem Projekt einhergehen und welche Schutzzonen von der länderübergreifenden Verordnung betroffen sind, haben wir für Euch zusammengetragen:Die HintergründeDie Natura2000 Verordnung beruht auf einem bereits 1992 durch die Europäische Union errichteten Netz aus Schutzzonen, so genannten Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien (FFH-RL) und den Vogelschutzgebieten (SPA). In Sachsen-Anhalt entfallen derzeit 8,77% der Landesfläche auf 265 FFH-Gebiete und 8,32% auf 32 Vogelschutzgebiete , wobei sich beide Schutzgebiete teils überlappen.Durch einen Beschluss der Landesregierung vom 29.07.2014 wurde das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt dazu aufgefordert, die bisher noch nicht nationalrechtlich gesicherten Natura2000-Gebiete mittels einer landesweit gültigen Verordnung unter Schutz zu stellen. Dies basiert auf einen Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt.Die Natura2000-Landesverordnung dient der rechtlichen Sicherung von 26 Europäischen Vogelschutzgebieten und 216 Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL). Die Ziel- und Umsetzung der europäischen Schutzzonen geht damit einher.Die mehr als 800-seitige Landesverordnung zur Unterschutzstellung der Natura2000-Gebiete findet Ihr hier:https://www.natura2000-lsa.de/natura_2000/upload/2_natura_2000/LVO/Pdf/LVO_N2000_Links.pdfDie SchutzgebieteMittlerweile besteht das Natura2000-Netz in Sachsen-Anhalt aus etwa 232.000 Hektar geschützter Fläche. Für Betroffene, also auch uns Angler, wurden bereits zahlreiche Übersichten und Karten erstellt, auf denen klar und deutlich zu sehen ist, wo eine Schutzzone beginnt und endet. Links zu den wichtigsten Übersichten und Karten haben wir für Euch zusammengestellt:Eine interaktive Karte mit Angelstrecken, Schutzzonen, Naturschutzgebieten und geschützten Uferbereichen etc. wurde hier für Euch erstellt:https://lvwa.themenbrowser.de/umn_lvwa/php/geoclient.php?name=FischereiAlle Naturschutzbestimmungen mit einer ausführlichen Karte der Elbe und Havel in Sachsen-Anhalt und besonderen Kern- und Schutzzonen der Mittelelbe gibt es hier: https://www.natura2000-lsa.de/natura_2000/upload/3_schutzgebiete/DIN_A4_Kartenserien/Elbe_Havel..pdfAlle Schutzzonen wurden hier aufgelistet. Informationen zu diesen Schutzzonen können mit einem Klick aufgerufen werden: https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/Wie sieht es mit einem Bootsverbot aus?Ein landesweites Bootsverbot wird durch die Unterschutzstellung der Schutzgebiete nicht in Frage kommen. Wir Angler müssen uns nur darauf einstellen, dass es innerhalb der Vogelschutzgebiete und der Fauna-Flora-Habitats-Gebiete zu Verboten für Wasserfahrzeuge kommt. Hierzu zählen alle Fahrzeuge, die zur Fortbewegung auf dem Wasser zählen, also Motorboote, Bellyboote, Schlauchboote, Kajaks, Ruderboote, Futterboote und andere Wassersportgeräte. Welche Gebiete ein Verbot von Wasserfahrzeugen mit sich bringen, findet Ihr auf Seite 92 ab Absatz 5 der Landesverordnung:https://www.natura2000-lsa.de/natura_2000/upload/2_natura_2000/LVO/Pdf/2020_03_02_EB_OnlineVeroeff.pdfWeitere EinschränkungenWie die Einschränkungen für die Angler aussehen, wurde stets heiß diskutiert und auch der Angelverband Sachsen-Anhalt war während der Ortstermine bemüht, die Einschränkungen nicht allzu drastisch ausfallen zu lassen. Die wichtigsten Einschränkungen gibt es hier:Aus der Verordnung geht hervor, dass Wetterschutzvorrichtungen, wie "Brollys" und "Tarps" ohne Boden weiterhin erlaubt bleiben. Auch das Nachtangeln wird nicht verboten, nur im Gebiet SPA0009 "Milde-Niederung/Altmark" ist das Nachtangeln eingeschränkt. Desweiteren bleiben gemeinschaftliche Angelveranstaltungen vom 01.März bis zum 31. Juli verboten, da in dieser Zeit die Hauptbrutzeit geschützter Vogelarten stattfindet.Auch das Uferbetretungsrecht bleibt nicht von der Natura2000 Verordnung verschont. So wurden an der Elbe Markierungsschilder mit den Ziffern 2,4,6 oder 8 aufgestellt. Das heißt Ihr dürft das vor Euch liegende Ufer entweder auf einer Länge von 200m, 400m, 600m oder 800m betreten. Die jeweiligen Schilder markieren den Anfang und das Ende des erlaubten Bereiches.Das Befahren der Schutzgebiet bis zum Angelplatz bleibt weitestgehend verboten und bedarf einer Zustimmung des Grundeigentümers bzw. eines Nutzungsberechtigten. Auch eine Befahrerlaubnis der unteren Naturschutzbehörde dient nicht als Freifahrtsschein. Wege, die außerdem als "befahrbar" zu erkennen sind, stehen ebenfalls unter diesem Verbot.Weitere Einschränkungen findet Ihr ab Seite 84 bis 101 der Landesverordnung (Erlaubnisvorbehalt und Erläuterung): https://www.natura2000-lsa.de/natura_2000/upload/2_natura_2000/LVO/Pdf/2020_03_02_EB_OnlineVeroeff.pdfFazitWir Angler sind alle ein Teil dieser Natur und gehen mit unserem Hobby auch als Naturschützer an die Seen oder Flüsse dieser Welt. Sich an die Einschränkungen zu halten, ist daher unumgänglich. Dass die Angler bei der Umsetzung dieser Verordnung nur bedingt einbezogen wurden, bleibt dennoch unumstritten. Auch der Landesangelverband in Sachsen-Anhalt hat bereits im Dezember 2019 eine Normenkontrolle zur Natura2000 Landesverordnung erhoben, denn die "Rechte werden durch die Verordnung erheblich eingeschränkt". Eine Erläuterung des Angelverbandes zur Normenerklärung kann hier nachgelesen werden: https://www.lav-sachsen-anhalt.de/index.php/natura-2000/432-landesanglerverband-erhebt-normenkontrolle-gegen-natura-2000-landesverordnungAus der Carpzilla-Redaktion Erik SchiffnerViele weitere Informationen zur Natura2000 Verordnung in Sachsen-Anhalt findet Ihr hier:https://www.natura2000-lsa.de/natura-2000/Um stets "Up to Date" zu bleiben, hat der Landesangelverband Sachsen Anhalt einen Newsletter. Hierzu müsst Ihr Euch nur registrieren: https://www.lav-sachsen-anhalt.de/index.php/login-anmeldung?view=registration