Szene-News
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13.01.2022
Einigung erzielt: Angeln am Elbe-Teil Nordsachen weiterhin erlaubt
Ziemlich erschreckende Nachrichten, die der Anglerverband Leipzig e.V. am 04.01.22 an die Angler im Landkreis Nordsachsen überbringen musste: 56 Kilometer Elbe dürfen vorerst nicht befischt werden. Nun darf man aufatmen, denn Anglerverband, Fischereibehörde und Landratsamt haben sich zusammengesetzt und eine Lösung für das Problem gefunden. Wir haben die Infos für euch.Die VorgeschichteDoch warum überhaupt wurde die fischereibehördliche Genehmigung gem. §13 Abs. 2 SächsFischG bis auf Weiteres nicht erteilt? Beginnen wir am Anfang der Geschichte: Die zuständige Untere Naturschutzbehörde hat das naturschutzrechtliche Einvernehmen zum fischereilichen Hegeplan Elbe im Landkreis Nordsachsen (km 123,80 bis km 179,80) nicht erteilt, welches zur Verlängerung des Pachtvertrages zwischen dem Anglerverband Leipzig e.V. (im folgenden AVL) und dem Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement (SIB), der als Verpächter auftritt, erforderlich ist.Wie uns der Geschäftsführer des AVL, Christian Kötter, in einem Gespräch mitteilte, sei der fischereiliche Hegeplan Elbe den Anforderungen des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) nicht gerecht geworden und müsse aktualisiert werden, damit das naturschutzrechtliche Einvernehmen von der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises erteilt werden könne.Aktualisierung des Hegeplans Elbe„Unser Umweltamt wurde im November 2021 erstmals von der Fischereibehörde des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie um eine Stellungnahme zum Hegeplan Elbe gebeten. Dabei wurde festgestellt, dass noch Regelungen beispielsweise für die Anfahrt mit dem Auto oder das Begehen der Flussufer fehlen. Diese müssen natürlich schnellstmöglich vereinbart werden, was nach Einschätzung unseres Amtes auch möglich ist. Die Menschen haben durch Corona schon genug Einschränkungen zu ertragen. Das Angeln in der Elbe muss weiter möglich bleiben.“, sagt Landrat Kai Emanuel, wie in einem Artikel des Landkreis Nordsachsen geschrieben steht.Die nordsächsische Elbe ist als Angelgewässer von mehreren Schutzgebieten betroffen, wie etwa das Fauna-Flora-Habitat „Elbtal zwischen Mühlberg und Greudnitz“, das Vogelschutzgebiet „Elbaue und Teichgebiete bei Torgau“, das Landschaftsschutzgebiet „Elbe Torgau“ und das Naturschutzgebiet „Alte Elbe Kathewitz“.Angeln bald wieder offiziell erlaubtNur sechs Tage nach Erteilung des Angelverbotes, am 10. Januar 2022, haben sich Anglerverband, Fischereibehörde und Landratsamt darüber geeinigt, in welchen Abschnitten der Elbe das Brüten der Vögel zu bestimmten Zeiten durch Angler nicht beeinträchtigt werden soll. Im Sinne der Angler hat der AVL zudem jene Bereiche genannt, die bevorzugt zum Angeln aufgesucht sowie Flussabschnitte, die nur selten befischt werden und demnach während der Brutzeit eher für Angler gesperrt werden können.Der Anglerverband wird seine Mitglieder über Einzelheiten informieren, sobald die Genehmigung offiziell erteilt wurde.