Carpzilla-News
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19.02.2019
Volle Kraft voraus für Brandenburgs Angler: Elektromotoren ab sofort erlaubt!
Lange wurde darauf hingearbeitet, seit kurzem ist sie endlich in Kraft getreten. Die Rede ist von der neuen Brandenburgischen Elektro-Motorboot-Verordnung, dank der seit Ende Dezember eine Großzahl der brandenburgischen Seen ab sofort mit motorisierten Booten befahren werden dürfen. Wir fassen die neue Verordnung für euch zusammen:Elektormotoren ab sofort erlaubt - mit EingrenzungenMit der Brandenburgischen Elektro-Motorboot-Verordnung, kurz BbgEMVO, wurde das Befahren von Seen, die bisher nicht mit Motorkraft befahren werden durften ab Dezember vergangenen Jahres erlaubt. Die Verordnung gilt allerdings nur für Elektromotoren mit einer Leistung von bis zu einem Kilowatt pro Stunde (1kWh). Von den rund 3000 Seen des Bundeslandes Brandenburg waren bisher nur etwa 80 für das Befahren mit Elektromotoren zugelassen. Auf der weit überwiegenden Zahl der märkischen See durfte man sich höchstens mit dem Ruderboot bewegen oder besaß im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung von der Wasserbehörde. In Zukunft werden die bislang notwendigen Einzelgenehmigungen durch die Wasserbehörde nicht mehr benötigt!Zähe VerhandlungenDas Wassergesetz des Landes Brandenburg wurde in den letzten Jahren permanent überarbeitet. Immer wieder hat sich der Landesanglerverband Brandenburg (LAVB) bemüht, eine unbürokratische, praxisorientierte Gesetzesänderung herbeizuführen, die den Anglern die Nutzung eines E-Motors erleichtert.Brandenburg mit Vorreiterrolle für alle BundesländerDer Landesanglerverband Brandenburg (LAVB) organisiert in Brandenburg und Berlin rund 76.000 Mitglieder und 1400 Vereine. Für etwa 13% der Wasserfläche Brandenburgs nimmt er darüber hinaus die Hegepflicht war, die dank der neuen Verordnung erleichtert werden soll.LAVB-Hauptgeschäftsführer Andreas Koppetzki erläuterte in der letzten Ausgabe des „Märkischen Anglers“, der Verbandszeitschrift des LAVB: „Betrachten wir es als Erfolg, dass durch das hartnäckige Verfolgen der Zielstellung der Anglerschaft das genehmigungsfreie Befahren der Brandenburger Gewässer zur fischereilichen Nutzung, mit Booten angetrieben durch einen Elektromotor, nun auch für alle Bürger Brandenburgs und deren Besucher möglich ist.“Legalisierung in Mecklenburg-Vorpommern?In Mecklenburg-Vorpommern steht auch schon seit längerem eine Novellierung dieses Gesetzes an. Der DKAC-MV setzt sich bereits seit Jahren für die Legalisierung von Elektromotoren ein (wir berichteten), befürchtet allerdings, dass eine umfassende Erlaubnis für E-Motoren in naher Zukunft noch nicht absehbar ist. Es bleibt also spannend in der Debatte um Elektomotoren. Sobald es etwas Neues gibt, erfahrt ihr es natürlich hier auf Carpzilla.de!Weitere Informationen und Hintergründe der neuen Verordnung sowie die komplette Verordnung selbst, findet ihr hier:https://www.lavb.de/die-brandenburgische-elektro-motorboot-verordnung-ist-da/