Szene-News
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09.11.2017
Angler in Österreich haben es geschafft: In Kärnten ist der Wetterschutz jetzt legal!
Fast ein Jahr ist es her, als wir über das Schirm- und Wetterschutzverbot im österreichischen Kärnten berichteten. 600 Euro-Strafe sollte ein angelnder Fischereiaufseher als Strafe entrichten, nur weil er einen Schirm am Wasser aufgebaut hatte. Nun erreichte uns über Matthias Pirker die Nachricht, dass seit Oktober die Nutzung eines Wetterschutzes in Kärnten offiziell legalisiert ist. Hier gibt es alle wichtigen Infos dazu:Bis zum 1. Oktober diesen Jahres wusste in Kärnten kein Angler so richtig was Recht und Unrecht ist. Der Wahnsinn gegen das Aufstellen eines sogenannten Wetterschutzes nahm sogar so große Dimensionen an, dass Strafen von bis zu 600 Euro wegen eines einfachen Angelschirms erhoben wurden. Wir berichteten.Markus Drobesch, Fischereiaufseher in Kärnten, war einer der Betroffenen und rief gemeinsam mit der kärnter Fischereivereinigung und anderen Anglern eine Petition ins Leben, die sich für die Rechte der Angler eingesetzt hat. Nun meldet die Kärntner Fischereivereinigung, dass der betreffende §15 im Kärntner Naturschutzgesetz zum 1. Oktober 2017 geändert wurde. Wesentlich ist dabei Punkt 3 in dem es heißt:„Dem Verbot des Abs. 1 unterliegt nicht die Verwendung eines Wetterschutzes bei der Ausübung der Fischerei in der für diese Ausübung notwendigen Art und Ausführung sowie bei Benützung des Uferstreifens. Als Wetterschutz gelten nicht dem Abs. 1 unterliegende Vorrichtungen zum Schutz vor Regen, Wind und/oder Sonne, die nicht allseitig umschlossen sind, ausgenommen zum Schutz vor Insekten.“Von Daniel Polsinger erreichten uns die Informationen, dass federführend für das politische Wirken in diesem Fall Eduard Blatnik, Obmann der Kärntner Fischereivereinigung, war und dass die Gesetzesänderung vorallem durch die Zusammenarbeit von Fischereivereinigung, dem Landesfischereiverband Kärnten und einiger Privatpersonen zustande kam. Weiterhin informiert Daniel, dass das Campierverbot weiterhin erhalten bleibt - auf Dreimann-Zelte und Grill sollte also auch in Zukunft verzichtet werden.Engagiert euch!An diesem Beispiel von unseren österreichischen Nachbarn sieht man gut, dass es sich als Angler lohnt, für usnere Interessen einzusetzen! Das Gesetz zum Nachlesen findet ihr unter folgendem Link:https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrK&Gesetzesnummer=20000118