Szene-News
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14.05.2021
Zurücksetzen verboten? Neue Berliner Fischereiverordnung stößt auf Unverständnis!
Die neue Fischereiverordnung für Berlin kommt. Zwar war klar, dass das Ganze an die europäischen und bundesweiten Richtlinien angepasst werden muss, aber was nun im überarbeiteten Entwurf enthalten, sorgt für jede Menge Unmut. Wir versuchen, die Geschehnisse für euch übersichtlich darzustellen.VorgeschichteÜber einen Zeitraum von drei Jahren nahm Regine Günther (Bündnis90/Die Grünen) Vorschläge von zwanzig verschiedenen Fachkreisen und Verbänden gesammelt, wie das Berliner Fischereirecht im Hinblick auf eine Anpassung an bundes- sowie europäische Richtlinien anzupassen sei. Natürlich gibt es in den beiden hauptsächlich involvierten Lagern von Anglern sowie Naturschutzverbänden hin und wieder Uneinigkeit in so manchem Punkt, was nun aber in der überarbeiteten Fassung steht, schmeckt den Anglen mal so gar nicht. Lars Dettmann, Geschäftsführer des Landesfischereiverbandes Berlin/Brandenburg, bewertet den aktuellen Entwurf gar als "realitätsfern". Größter Stein des Anstoßes bei ihm und dem Großteil der Angler ist das Verbot eines Zurücksetzens jeglicher gefangener Fische. Konkrete Umsetzung - Ist das machbar?Wer laut geltendem deutschem Recht Angeln geht, muss einen vernünftigen Grund dafür haben. Bittere Pille gleich zu Beginn: Ein Foto des kapitalen Fangs ist kein vernünftiger Grund! Einzig der Nahrungserwerb wird hier als "vernünftig" akzeptiert. Ausgenommen vom sofortigen Töten sind natürlich untermaßige Fische und jene, die sich gerade in der Schonzeit befinden. Das war bisher auch maßgeblich in der Berliner Verordnung. Nun soll jedoch ein Passus ergänzt werden, der das Zurücksetzen eines maßigen Fisches verbietet. Konkret bedeutet dies, dass jeder Fisch, der gefangen wird und nicht einem speziellen Schutz unterliegt, direkt zu Töten ist. Jedem von uns sollte klar sein, dass dies komplett am wahren Leben vorbeizielt, denn kaum ein Fisch, der anschließend verwertet werden soll, lässt sich ohne das Risiko eines Beifangs haken. Dennoch sieht der Entwurf vor, dass das Zurücksetzen eines Fisches künftig als eine Ordnungswidrigkeit gilt.Minimaler ProtestDer Landesanglerverband Berlin zählt um die 9500 Mitglieder. Bei einer Unterschriftenaktion unter dem Motto "Rettet die kapitalen Fische in Berlin!" gegen die aus unserer Sicht so realitätsfernen Pläne kamen jedoch gerade einmal rund 300 Unterschriften zusammen. Bleibt das jetzt so?Ein Funken Hoffnung besteht aktuell noch. Zwar sind die beteiligten Berliner Natur- und Tierschutzorganisationen momentan noch nicht in der Lage, konkrete Vorschläge zu liefern, aber zumindest scheint das Thema auch intern noch diskutiert zu werden. Bleibt zu hoffen, dass die entscheidenden Organe sich Input beim entsprechenden Fachpersonal holen. Eine Möglichkeit, die im Raum steht, wäre beispielweise ein Entnahmefenster für bestimmte Fischarten, wie es in einigen Bundesländern und Gewässern bereits erfolgreich für Mensch und Tier eingesetzt wird. Den ganzen Artikel zum Thema findet ihr hier: https://www.rbb24.de/sport/beitrag/2021/04/angeln-berlin-streit-neue-fischereiordnung.html