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12.07.2021
Antrag abgelehnt: Hege und Pflege der Gewässer weiterhin ohne Rechtsschutz
Zur Hege und Pflege unserer Gewässer sind Zufahrten mit dem Auto teilweise unabdingbar. Der Deutsche Bundestag jedoch hat am 23.06.2021 den FDP-Antrag "Freie Fahrt für Angler", mit dem Ziel Fahrten von Anglern bei der Ausübung ihrer Tätigkeit als landwirtschaftlichen Verkehr anzuerkennen, mit den Stimmen von Union, SPD und Grünen gegen die Stimmen der FDP, der Linken und der AfD endgültig abgelehnt.Der DAFV berichtetWie der DAFV berichtet, sollte der Antrag dazu dienen, die Fahrten der Angler im Zuge ihrer wichtigen Tätigkeiten, wie auch bei Jägern und Imkern, als landwirtschaftlichen Verkehr gelten zu lassen. Gerade für Hege- und Pflegemaßnahmen sind Anfahrten mit dem Auto, um schwer zu erreichbare Stellen überhaupt befahren und damit zur Pflege wichtige Arbeitsgeräte transportieren zu können, essentiell. Mit der Ablehnung des Antrages haben wir Angler nun also noch immer keinen Rechtsschutz beim Befahren der Gewässerwege.Angler sind Naturschützer„Angelvereine und ihre Mitglieder leisten Erhebliches für den angewandten Naturschutz. Sie erbringen dafür einen hohen persönlichen Aufwand. Nicht zuletzt ist das Angeln ein ganz praktischer Weg, großen Teilen der Bevölkerung ein vertieftes Verständnis und Erleben von Prinzipien der Nachhaltigkeit im Umgang mit Natur und natürlichen Ressourcen zu ermöglichen. Angler übernehmen, zum Beispiel bei der Fischereiaufsicht, auch hoheitliche Aufgaben.“, so Dr. Gero Hocker, Bundestagsabgeordneter der FDP.Keine AlternativvorschlägeHocker weiter: „Seit den Beratungen unseres Antrags in den Ausschüssen des Bundestages hatten Union, SPD und Grüne nun genug Zeit, ihre ablehnende Haltung zu überdenken, indem sie sich von all diesen Leistungen der Angler draußen in der Natur überzeugen. Diese Zeit ist jedoch offenbar ungenutzt verstrichen. Denn auch Alternativvorschläge aus diesen Fraktionen gab es nicht. Eine Zustimmung zum FDP-Antrag wäre deshalb die richtige Entscheidung gewesen. Denn die umfangreichen Leistungen der Angler für den Naturschutz zu unterstützen, sollte allen Fraktionen im Deutschen Bundestag ein Anliegen sein."DAFV ZitatAlexander Seggelke, Geschäftsführer des DAFV schreibt: „Wir Angler sind über Vereine und Verbände nicht nur zur fischereilichen Nutzung von Gewässern berechtigt, vielmehr sind wir als Eigentümer und Pächter von Fischereirechten auch verpflichtet diese Gewässer und Fischbestände in entsprechender Form zu hegen und zu pflegen.“Genügend gute BeispieleDass sich die Annahme des Antrags als wirklich nützlich erwiesen hätte, zeigen die vielen Arbeitsstunden, die Angler und Anglerinnen in Deutschland Jahr für Jahr investieren, um unsere Gewässer und die umliegende Natur Instandhalten sowie hegen und pflegen zu können. Hier sprechen wir von ehrenamtlichen Tätigkeiten, wie Säuberungsaktionen in und um die Gewässer, Renaturierungsmaßnahmen, Schaffung von Brutplätzen für Fische bis hin zu Besatzmaßnahmen.Weitere Informationen zu dem Antrag findet ihr auf der Homepage des DAFV: https://www.dafv.de/referate/gewaesser-und-naturschutz/item/483-hege-und-pflege-der-gewaesser-durch-angler-weiter-ohne-deutschlandweite-rechtssicherheit