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19.01.2021
Lockdown in Bayern: Angeln erlaubt? Wir schaffen Klarheit
Die Lage ist angespannt und harte Lockdown-Phasen schränken das öffentliche Leben immer wieder drastisch ein. Im „Wirrwarr“ an Informationen und Regeln verliert man häufig schnell seinen Kopf. Ablenkung und Entspannung, die besonders unser Hobby liefert, können helfen. Doch ist das Angeln in diesen Zeiten überhaupt erlaubt? Der Landesfischereiverband Bayern schafft Klarheit:Aktueller StandZum Zeitpunkt der uns zur Verfügung gestellten Informationen stiegen die Infektionszahlen weiter an. Mittlerweile (Stand 19.02.21) sind die Fallzahlen glücklicherweise wieder rückläufig. Weitere Informationen zur Infektionsentwicklung findet ihr hier: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/fallzahlen-coronavirus-1738210Die gute Nachricht:Das Fischen bleibt in Bayern erlaubt. Jedoch unter bestimmten Einschränkungen. Genau wie in allen weiteren Lebenslagen herrschen allgemeine Kontaktbeschränkung und Abstandsgebot. Das bedeutet, dass ihr die physischen Kontakte zu anderen Menschen auf das Minimum herunterfahren, immer den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten und bei Nicht-Einhaltung des Abstandes einen Mund-Nasen-Schutz tragen sollt und müsst. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur mit Angehörigen des eigenen Hausstands sowie mit maximal einer nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Am besten begebt ihr euch also allein ans Wasser oder maximal mit einer Person eines anderen Haushaltes, solange ihr euch an die Regeln halten könnt.Verbringt die Nacht zu HauseWenn ihr euch jetzt jedoch auf einsame Nächte am See gefreut habt, dann müssen wir euch den Wind aus den Segeln nehmen, denn auch das Angeln hebt die nächtliche Ausgangssperre nicht auf. In der Zeit von 21:00 – 05:00 Uhr müsst ihr euch also in euren Häusern aufhalten. Aber was soll´s, im Winter verlagern sich die Beißzeiten ohnehin meist in die Nachmittagsstunden.15 Kilometer GrenzeAuch an die 15-Kilometer-Grenze solltet ihr euch halten und nur die Gewässer befischen, die auch wirklich innerhalb dieser Grenze angesiedelt sind. Seid ihr jedoch Bewirtschafter oder Warte eines Gewässers, dann könnt ihr die Grenze zur Erfüllung der sich aus dem bayrischen Fischereigesetz ergebenen Rechte und Pflichten zur Hege und Pflege der Gewässer und des Fischbestandes überschreiten.Online FischereischeinAuch für all die Petrijünger unter euch, die heiß aufs Angeln sind, ihren Fischereischein jedoch noch nicht in der Tasche haben, hat der LFV Bayern eine gute Nachricht: Auch wenn ihr die Lehrgänge und Abschlussprüfung nicht in Präsenzform absolvieren dürft, werden Online-Möglichkeiten zur Verfügung gestellt, um euch weiterhin mit anglerischem Grundwissen zu versorgen. Fischereiprüfungen können ebenfalls online gehalten werden, solange der Inzidens-Wochen-Wert nicht die 300 Marke überschreitet.Alle Informationen und Weitere (Stand: 11.01.2021) findet ihr auf der Homepage des LFV Bayern: https://lfvbayern.de/allgemein/corona-und-fischerei-3107.html